Montag, 7. März 2011

Der Händler wird übergangen

Manchmal darf es echt nicht Wahr sein. Manche unserer Produkte versenden wir direkt über unseren Großhändler. Dieser arbeitet nicht mit Endkunden zusammen. Normalerweise kann man sagen. Im Oktober hatten wir einen Kunden beliefert. Dieser hatte sich Mitte Januar gemeldet, dass er einen falschen Artikel gekauft hat und diesen nicht verwenden kann. Er benötige allerdings einen anderen Artikel der höherpreisig ist. In dem Fall kann man mal eine Ausnahme machen, vorausgesetzt der Großhändler spielt da mit und nimmt die Ware zurück. Das habe ich auch so unserem Kunden erklärt. Aber seine Antwort überraschte mich ein wenig: “Das ist kein Problem, ich hab mit denen alles geklärt, Sie müssen nur noch ihr OK geben”.

Fand ich nicht OK. Weder vom Kunden, noch von unserem GH. Wäre das Gespräch anders gekommen, hätte ich ihn vor die Pumpe flitzen lassen. Hätte ich besser auch.

Gemäß unseren AGB haben wir 30 Tage Zeit, das Geld dem Kunden zu erstatten. Jeder, der mit Großhändlern zutuen hat, weiß, das diese sich auch gerne mal Zeit lassen. Ich muss hierzu die Gutschrift abwarten, da ich selbst die Ware nicht gesehen habe. Hätte ja sein können, das man eine Wertminderung berechnet bekommt, die ich dem Kunden in dem Fall weitergegeben hätte.

Nach einiger Zeit meldete sich der Kunde und ritt auf dem Abschnitt unserer AGB rum. Es seien nun 32 Tage vergangen. Aber, das er nur 14 Tage Zeit hat die Ware zurückzugeben ist egal? Hmmm….

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